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   VGH Bayern, 14.10.2011 - 21 CS 11.2134   

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https://dejure.org/2011,65120
VGH Bayern, 14.10.2011 - 21 CS 11.2134 (https://dejure.org/2011,65120)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.10.2011 - 21 CS 11.2134 (https://dejure.org/2011,65120)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Oktober 2011 - 21 CS 11.2134 (https://dejure.org/2011,65120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Waffenbesitzkarten; Widerruf; Unzuverlässigkeit; kein Ausnahmefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2011 - 21 CS 11.2134
    Ein Ausnahmefall kann auch nicht damit begründet werden, dass die konkreten Straftaten keinen Waffenbezug hatten (BVerwG vom 21.7.2008 DÖV 2008, 922; BayVGH vom 10. Oktober 2011, Az. 21 ZB 11.1703).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2011 - 21 CS 11.2134
    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG vom 13.12.1994 BVerwGE 97, 245/250; BVerwG vom 19.12.1991 Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60).
  • VGH Bayern, 10.10.2011 - 21 ZB 11.1703

    Waffenbesitzkarten; Widerruf; Verurteilung zu 90 Tagessätzen; Unzuverlässigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2011 - 21 CS 11.2134
    Ein Ausnahmefall kann auch nicht damit begründet werden, dass die konkreten Straftaten keinen Waffenbezug hatten (BVerwG vom 21.7.2008 DÖV 2008, 922; BayVGH vom 10. Oktober 2011, Az. 21 ZB 11.1703).
  • VG München, 18.04.2012 - M 7 K 11.3434
    Die eingelegte Beschwerde hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 14. Oktober 2011 (Az. 21 CS 11.2134) zurückgewiesen.

    Im konkreten Fall gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der strafrechtlich relevante Sachverhalt im waffenrechtlichen Verfahren ausnahmsweise besser hätte aufgeklärt werden können (vgl. BayVGH v. 14.10.2011 Az. 21 CS 11.2134).

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2011 (a.a.O.) ausgeführt hat, ist dieses Vertrauen im Fall des Klägers nachhaltig erschüttert.

  • VG München, 21.02.2018 - M 7 S 17.3502

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und sprengstoffrechtlicher Erlaubnis

    Sie darf grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder ob die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 WaffG aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2011 - 21 CS 11.2134 - juris Rn. 6).
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